P-Konto / Pfändungsschutzkonto
Kontakt
DRK Hamburg
Schuldner- und Insolvenzberatung
Behrmannplatz 3
22529 Hamburg-Lokstedt
Tel. 040 55420 121
Ist Ihr Konto gepfändet?
Dann sollten Sie bei Ihrer Bank ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) beantragen. Das P-Konto ist die einzige Möglichkeit, Ihr Geld zu schützen.
Sie haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass Ihr bestehendes Girokonto in ein P-Konto umgewandelt wird. Das müssen Sie persönlich bei Ihrer Bank beantragen.
Jede Person kann nur ein P-Konto führen. Ein Gemeinschaftskonto ist nicht (mehr) möglich.Als Einzelperson haben Sie nach der Umwandlung in ein P-Konto Anspruch auf den aktuellen Grundfreibetrag. Eine Erhöhung dieses Betrages ist möglich, wenn Sie gesetzliche Unterhaltspflichten haben (z.B. Ehegatten, Kinder) oder Sozialleistungen in einer Bedarfsgemeinschaft entgegen nehmen. Diese weiteren Freibeträge erhalten Sie über eine Bescheinigung.
Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des DRK Hamburg stellt Ihnen diese Bescheinigung aus.
Bevor Sie Ihr Konto in ein P-Konto umwandeln lassen, lassen Sie sich beraten! Rufen Sie dazu an oder kommen in eine unserer Sprechstunden. Weitere ausführliche Informationen zum P-Konto hält die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein bereit: Fragen und Antworten zum Pfändungsschutzkonto.